Der Verstoß gegen die zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 06.02.2016 auf der BAB 2, km 3,4, in FR Hannover. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 141 km/h. Mit Beweisfoto und Einseitensensor, ES3.0 wurde der Geschwindigkeitsverstoß dokumentiert.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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