Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 31 km/h in 12437, Berlin, BAB 113, FR Nord, AS Späthstr. überschritten. Festgestellt wurden mit Videobandaufzeichnung 111 km/h. Bußgeld: 180,00 €, erhöht wegen Voreintragungen.

Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG, § 25 Abs 2 StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

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