Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 22 km/h in 35719, Angelburg, Scheld-Lahn-Straße, Bushaltestelle überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto 52 km/h. Bußgeld: 160,00 €, erhöht wegen Voreintragungen.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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