Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eisenach, Stockhausen, B 84, Nessetalstraße, FR Großenlupnitz, BAB 4 mit 23 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät dokumentierte mit Foto 53 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Eisenach erhob 115,00 € Bußgeld
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