Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 32 km/h in Hamm, Münsterstr. FR Münster, Bereich Hausnr. 5 überschritten. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto 82 km/h. Bußgeld: 255,00 €, erhöht wegen Voreintragungen, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamm
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