Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 16 km/h überschritten in Ludwigshafen, B 37, vor Abfahrt Ludwigshafen Süd, Rtg. Mannheim überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed 46 km/h. Bußgeld: 95,00 €, erhöht wegen Voreintragung
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigshafen
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