Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lünen, BAB 2, FR Oberhausen, km 420,550 mit 10 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 180 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage PoliScan Speed dokumentierte 90 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna erhob 20,00 € Bußgeld

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