Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Mühlenbarbek, auf der B 206, Abschnitt 60, km 0,6 um 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurden 70,00 € Bußgeld erhoben. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen
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