Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 22 km/h in Paderborn, Tegelweg, geg. Hsnr. 30-44, FR Rolandsweg überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät TraffiStar S 350 mit Foto 52 km/h. Bußgeld: 80,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Paderborn
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