Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sinsheim, auf der BAB, km 606,390, Heilbronn – Mannheim, am 30.10.2015 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 28 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit Lasergerät PoliScan Speed 128 km/h. Bußgeld: 80,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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