Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Wiesbaden, auf der A 3, bei km 151,990, Fahrtrichtung Frankfurt am Main wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 145 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h, um 25 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
100,00 € Bußgeld wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erhoben.
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