Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Marl Nord, BAB 52, km 22,275, FR Haltern um 32 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 112 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic Poliscan. Bußgeld: 150,00 erhöht wegen Voreintragungen.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen

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