Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Wörth, Gem. Wörth, B10, Stations-KM 0.621 um 22 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto. Bußgeld: 70,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) erlies Bußgeldbescheid
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