Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dahlem-Schmidtheim, B 51, Abzweig L204, FR Trier mit 20 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 90 km/h. Beweismittel: Traffipax TPH – S und Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bußgeldstelle Kreis Euskirchen erhob 60,00 € Bußgeld.
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