Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 13593, Berlin Rd, BAB 111, Höhe Beyschlagtunnel, Ri. Nord. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 13 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 73 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin erhob 25,00 € Bußgeld.
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