Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 57413, Finnentrop-Heggen, Hollenbocker Str. FR Ennest die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 17 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät Einseitensensor ES8.0 wurden 67 km/h mit Foto dokumentiert.Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Olpe erhob 70,00 € Bußgeld
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