Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bielefeld, BAB A 2, bei km 239,415, linke Spur, FR Hannover begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 46 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden durch Sensormessung 146 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld
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