Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in der Gemarkung Ramelsloh, auf der A 7, bei km 21,0, Richtung Hamburg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Leivtec XV3 mit Foto 145 km/h, Bußgeld: 105,00 €, erhöht wegen Voreintragungen, 1 Monat Fahrverbot

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg

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