Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 71, Heldrungen, Richtung Sangerhausen, bei km 21,0 um 8 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 88 km/h. Beweismittel: Piezomessung und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern erhob 20,00 € Bußgeld
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