In Erlangen, auf der A 3, Ri. Frankfurt, im Abschnitt 640, bei km 4.9 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8 dokumentierte 125 km/h mit Foto, bei zulässigen 100 km/h. Bußgeld: 80,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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