Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der Stresemannstraße 69, in FR stadteinwärts mit 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldstelle Hamburg erhob 100,00 € Bußgeld.

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