Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ibbenbüren, Wilhelmstraße 243 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 51 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Riegl FG21P. Bußgeld: 100,00 €, erhöht wegen Voreintragung.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt
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