Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 210,896, München-Karlsruhe die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 100 km/h 129 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Sensormessung mit stat. Messsystem TraffiStar S 330 und Foto. Bußgeld: 80,00 €

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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