Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lüdenscheid, L 692, Kontrollstelle Nord, FR. Heegfelder Landstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 10 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 130 km/h mit Frontfoto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Lüdenscheid erhob 20,00 € Bußgeld

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