Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mönchengladbach, A 61, km 35,100, RF KO mit 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 90 km/h. Beweismittel: Messung mit Poliscan und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bußgeldstelle Mönchengladbach erhob 150,00 € Bußgeld.
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