Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mönchengladbach, Messstelle Limitenstraße, Höhe Hs.-Nr. 150, Fahrtrichtung Odenkirchner Straße mit 43 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 93 km/h. Beweismittel: Traffipax SpeedoPhot, Frontfoto. Bußgeld: 440,00 €, erhöht wegen Voreintragung, 1 Monat Fahrverbot.
Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Mönchengladbach übersandt.
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