Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mönchengladbach, Limiterstraße, Höhe Hs.-Nr. 150, Fahrtrichtung Odenkirchener Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 93 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 43 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Traffipax speedophot und Frontfoto. Bußgeld: 440,00 €, 1 Monat Fahrverbot
Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mönchengladbach
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