Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Oberstdorf, Rubinger Straße um 24 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeld von 80,00 € erhoben. Festgestellt wurden 54 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Sonthofen

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