Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Sinn, A 45, Dortmund-Hanau, km 149,620 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 145 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
80,00 € Bußgeld wurden von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel erhoben.
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