Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sandersdorf-Brehna, Stadt Sanderdorf-Brehna, Glebitzsch, BAB 9, km 96,550, Höhe Rastanlage Köchern, Ri. Berlin
mit 20 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 140 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

60,00 € Bußgeld wurden von Zentraler Bußgeldstelle Magdeburg erhoben.

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