Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stendal, Hansestadt Stendal, OT Buchholz, Hauptstraße 20 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 61 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 11 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Lasergerät und Frontfoto. Bußgeld: 25,00 €
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg
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