Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Waldenburg, auf der BAB 6, bei km 670,500, Fahrtrichtung N-MA Waldenburg, der BAB 6, km 670.500 um 41 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung 161 km/h. Bußgeld: 185,00 €, 1 Monat Fahrverbot.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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