Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Windhagen, BAB 3, km 41,9, Gem. Windhagen, FR Frankfurt wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 120 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 40 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) erhob 200,00 € Bußgeld
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