Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Mehren, auf der BAB A 1, AD Vulkaneifel, Gem. Mehren, bei km 80,230, Rtg. Saarbrücken  um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Erhebung von 480,00 € Bußgeld geahndet. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) erlies 1 Monat Fahrverbot

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