Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 10439, Berlin, Bornholmer Str. / Schönhauser Allee, Ri. Wisbyer Str.. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Kombiniertes Messgerät Geschw./Rotlicht mit Frontfoto 51 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin erhob 80,00 € Bußgeld

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