Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72141, Gem. Walddorfhäslach, auf der B 27, km 0,0, FR Tübingen, Höhe Bullenbank mit 24 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 144 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldstelle Landkreis Reutlingen erhob 100,00 € Bußgeld
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