Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72151, Gem. Walddorfhäslach, auf der B 27, km 0,0, FR Tübingen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung, Videobandaufzeichnung mit Foto ergab 91 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Reutlingen erhob 100,00 € Bußgeld
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