Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Baden-Baden, BAB 5, km 655,580, Karlsruhe – Basel. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed mit Foto 144 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe erhob 100,00 € Bußgeld

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