Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Burg, Stadt Burg, auf der BAB  2, bei km 73,4, Baustelle, Ri. Hannover die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 42 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die durch Messung mit Lasergerät mit Frontfoto festgestellte Geschwindigkeit betrug 102 km/h. Bußgeld: 280,00 €.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

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