Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Duisburg, auf der A 3, km 71,500 – 69,000, RF Arnheim wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 110 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bußgeldstelle Duisburg erhob 225,00 € Bußgeld, Voreintragungen.
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