Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Egeln, Stadt Egeln, B 81, Abschn. 026, km 0,300, a. H. Eisenbahnbrücke, Ri. Halberstadt. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 50 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Frontfoto 120 km/h. Bußgeld: 240,00 € erhöht wegen Voreintragungen sowie Fahrverbot auf 2  Monate verlängert.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

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