Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Elz, auf der BAB 3, Höhe km 99,930, Fahrtrichtung Frankfurt/Main die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Lasergerät wurden 130 km/h mit Foto dokumentiert. 1 Monat Fahrverbot.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erhob 190,00 € Bußgeld

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