Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Erlenbach, BAB 6, km 638,380, Mannheim – Nürnberg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan Speed FM 1 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 55 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 135 km/h. Bußgeld: 240,00 €. 1 Monat Fahrverbot
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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