Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde mit einem LKW in Frankfurt (Oder), Bergstraße, im Richtung Lennéstraße / Beckmannstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 11 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit Lasergerät PoliScan mit Frontfoto ergab 41 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt (Oder) erhob 60,00 € Bußgeld

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