Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ibbenbüren, Wilhelmstraße 243 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die  durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Messgerät Riegl FG21P wurden 51 km/h dokumentiert. Bußgeld: 100,00 €, erhöht wegen Voreintragung

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Steinfurt

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