Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Landstuhl, Gemarkung Landstuhl, BAB 62, km 213,6, FR Trier die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung Lichtschrankenmessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 33 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 93 km/h. Bußgeld: 260,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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