Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Ortkrug, L 072, Abs. 140, km 1,444, in Ri. Schwerin um 41 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde durch Erhebung mit 600,00 € Bußgeld geahndet. Festgestellt wurden 91 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed. Bußgeld erhöht wegen Voreintragungen.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7, BKatV, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim
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