Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Untersiemau, B 289, Ab. 230, km 2.34, Ri. Coburg ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 125 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8, Foto, Bußgeld 140,00 €

Verstoß gegen: § 17 OWiG , § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Schreiben wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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