Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Stuttgart- Bad Cannstatt, Pragstraße, HNR: 90, FR Pragsattel um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 350 mit Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart erhob 50,00 € Bußgeld
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