Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde in 89520, Heidenheim, auf der Brenzlestr., Beweismittel: Zeugen. Bußgeld: 60,00 €
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Heidenheim übersandt.
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